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   SG Dortmund, 17.07.2017 - S 69 R 332/17 WA   

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SG Dortmund, 17.07.2017 - S 69 R 332/17 WA (https://dejure.org/2017,55125)
SG Dortmund, Entscheidung vom 17.07.2017 - S 69 R 332/17 WA (https://dejure.org/2017,55125)
SG Dortmund, Entscheidung vom 17. Juli 2017 - S 69 R 332/17 WA (https://dejure.org/2017,55125)
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  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.01.2013 - L 5 AS 347/12

    Wirksamkeit der Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs

    Auszug aus SG Dortmund, 17.07.2017 - S 69 R 332/17
    Für den - hier vorliegenden - Fall der vorläufigen Protokollaufzeichnung gemäß § 160a ZPO genügt das Abspielen der Aufzeichnungen (§ 162 Abs. 1 Satz 2 ZPO; s. LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 30.1.2013 - L 5 AS 347/12 - juris Rn. 30).

    Kommt allerdings ein Kammervorsitzender oder eine Kammervorsitzende seiner bzw. ihrer aus § 106 Abs. 1 SGG resultierenden Pflicht nach, auf prozessuale Risiken hinzuweisen, liegt damit grundsätzlich keine widerrechtliche Drohung vor (vgl. Sächsisches LSG Urteil vom 3.7.2013 - L 7 S 353/10; LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 30.1.2013 - L 5 AS 347/12).

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 544/08

    Gerichtlicher Vergleich - Anfechtung - Drohung

    Auszug aus SG Dortmund, 17.07.2017 - S 69 R 332/17
    Das Gericht darf die Beteiligten jedoch nicht in grob unsachlicher Form zum Abschluss eines Vergleiches drängen (vgl. das Beispiel bei: BAG Urteil vom 12.5.2010 - 2 AZR 544/08 - juris).
  • BSG, 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R

    Kriegsopferversorgung - Soldatenversorgung - Wehrdienstverhältnis -

    Auszug aus SG Dortmund, 17.07.2017 - S 69 R 332/17
    Ein Prozessvergleich hat insofern eine Doppelnatur, als in ihm eine Prozess beendende Prozesshandlung und eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung enthalten sind (BSG Urteil vom 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R - BSGE 102, 149 Rn. 66).
  • BSG, 28.11.2002 - B 7 AL 26/02 R

    Form und des Prozessvergleichs - Wirksamkeit - Klageantrag -Anfechtung -

    Auszug aus SG Dortmund, 17.07.2017 - S 69 R 332/17
    Das Gericht, vor dem der Vergleich geschlossen worden ist, entscheidet dann entweder dahingehend, dass die Beendigung des Rechtsstreits durch den Vergleich durch Endurteil festgestellt wird oder, wenn die Beendigung verneint wird - etwa weil der Vergleich zu Recht angefochten worden ist - in der Sache selbst (BSG Urteil vom 28.11.2002 - B 7 AL 26/02 R - juris Rn. 20; Sächsisches LSG Urteil vom 3.7.2013 - L 3 AS 353/10 - juris Rn. 23).
  • BSG, 26.04.1963 - 2 RU 228/59

    Anspruch auf Aufhebung eines Rentenentziehungsbescheids - Zulässigkeit der

    Auszug aus SG Dortmund, 17.07.2017 - S 69 R 332/17
    Er verliert seine das Verfahren beendende Wirkung daher nicht schon durch spätere Erklärungen der Beteiligten, am Vergleich nicht mehr festhalten zu wollen (BSG Urteil vom 26.4.1963 - 2 RU 228/59 - BSGE 19, 112 - SozR Nr. 6 zu § 101 SGG).
  • LSG Sachsen, 03.07.2013 - L 3 AS 353/10
    Auszug aus SG Dortmund, 17.07.2017 - S 69 R 332/17
    Das Gericht, vor dem der Vergleich geschlossen worden ist, entscheidet dann entweder dahingehend, dass die Beendigung des Rechtsstreits durch den Vergleich durch Endurteil festgestellt wird oder, wenn die Beendigung verneint wird - etwa weil der Vergleich zu Recht angefochten worden ist - in der Sache selbst (BSG Urteil vom 28.11.2002 - B 7 AL 26/02 R - juris Rn. 20; Sächsisches LSG Urteil vom 3.7.2013 - L 3 AS 353/10 - juris Rn. 23).
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